Neue Grundsteuer

Letztmals erhielten alle Grundstückseigentümer Mitte 2022 rückwirkend zum 01.01.2022 neue Grundsteuerbescheide. Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekannt gegeben. Dies gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagungen. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2024 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I, Seite 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (BGBl. I, S. 1790) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2024 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Aystetten, 10.01.2025

Steueramt


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Ende November wurden die Grundsteuerbescheide 2025 der Gemeinde Aystetten an Sie versandt.

Diese Bescheide basieren auf den neuen Messbetragsbescheiden des Finanzamtes Augsburg Land, die Ihnen zugegangen sind. Eigentümer, die keine Erklärung abgegeben haben, werden vom Finanzamt geschätzt.

Sollten Sie aufgrund von Unstimmigkeiten oder eines zwischenzeitlich erfolgten Eigentümerwechsels nicht bereits schon beim Erhalt der Messbetragsbescheide tätig geworden sein, bittet das Finanzamt um schriftliche Abgabe des Korrekturformulars. Dieses wird Ihnen unten bereit gestellt oder kann im Steueramt der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Steueramt